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   VGH Bayern, 03.02.2000 - 1 B 98.1603   

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VGH Bayern, 03.02.2000 - 1 B 98.1603 (https://dejure.org/2000,39389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2000 - 1 B 98.1603 (https://dejure.org/2000,39389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 1 B 98.1603 (https://dejure.org/2000,39389)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1825/10

    Immissionsabwehranspruch gegen Lärmbelästigung eines öffentlichen Parkplatzes

    Deshalb können die Kläger von der Beklagten nicht verlangen, dass die Parkplatznutzung aufgegeben oder auf eine bestimmte Zahl von Stellflächen beschränkt wird (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 03.02.2000 - 1 B 98.1603 - OVG Saarland, Urteil vom 28.11.1995 - 2 R 13/94 -).

    Sie sind, legt man einen differenziert-objektiven Zumutbarkeitsmaßstab an (BayVGH, Urteil vom 03.02.2000 - 1 B 98.1603 -), nach Art, Ausmaß und Dauer nicht geeignet, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Kläger herbeizuführen (zu diesen Voraussetzungen vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1998 - 10 S 3242/96 -, NVwZ 1999, 85).

    Hinzu kommt, dass sich das Grundstück der Kläger am Rand des faktischen allgemeinen Wohngebiets befindet und dass es durch die Grenzlage zum benachbarten Sondergebiet mit dem dort schon bislang untergebrachten Schul- und Sportbetrieb bereits nicht unerheblich vorbelastet ist, was sich gleichfalls negativ auf das den Klägern zuzugestehende Schutzniveau auswirkt (so ausdrücklich zu einem an ein Wohngebiet grenzenden Sondergebiet für ein Schulzentrum: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1998 - 10 S 3242/96 -, NVwZ 1999, 85; vgl. dazu etwa auch VG Oldenburg, Beschluss vom 03.12.2002 - 4 B 3205/02 - BayVGH, Urteil vom 03.02.2000 - 1 B 98.1603 - BVerwG, Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 207/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - erstinstanzliche Ablehnung eines

    Hierdurch hat sie nicht mehr ohne schuldhaftes Zögern gehandelt, wobei ihr ein Verschulden ihres Bevollmächtigten zuzurechnen ist (§ 202 Satz 1 SGG i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 3. Februar 2000 - 1 B 98.1603 -, juris, Rz. 62 zur entsprechenden subsidiären Generalverweisung des § 173 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).
  • VG Augsburg, 11.01.2012 - Au 4 K 10.2059

    Umgestaltung Freibadparkplatz ...; Freibad als Sportanlage

    Hierfür genügt jedoch die möglicherweise bloße formelle Rechtswidrigkeit der Maßnahme nicht (vgl. BayVGH vom 3.02.2000, Az. 1 B 98.1603, juris-Rdnr. 66).
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   VGH Bayern, 22.04.2002 - 1 B 98.1603   

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VGH Bayern, 22.04.2002 - 1 B 98.1603 (https://dejure.org/2002,64598)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2002 - 1 B 98.1603 (https://dejure.org/2002,64598)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2002 - 1 B 98.1603 (https://dejure.org/2002,64598)
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Wird zitiert von ...

  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2006 - 9 E 3401/05

    Teilstattgabe im Welteke - Verfahren

    "Offenbar" ist eine Unrichtigkeit nur dann, wenn sie sich aus den Umständen für jeden Dritten ohne weiteres von vorneherein zweifelsfrei und ohne Beweisaufnahme ergibt (h. M.: Bay.VGH, Beschluss vom 11. Oktober 2004 - 6 B 00.1402 - Juris; Beschluss vom 22. April 2002 - 1 B 98.1603 - Juris; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 4 So 55/01 - Juris; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 12. Mai 1998 -12 A 12501 - NVwZ 1999, 201; BGH, Urteil vom 12. Januar 1984 - III ZR 95/82 - NJW 1985, 742 f.; Rennert in Eyermann, VwGO , 12. A., § 118 Rn, 3f.; Clausing in Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 118 Rn. 3, 5; Kopp/Schenke, a.a.O., § 118 Rn. 1, 6; Leipold in Stein-Jonas, ZPO , 21. A., § 319, Rn. 3ff.; jew. m.w.N.).
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